Beantragung als Hilfsmittel

in Deutschland

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So beantragen Sie
den Tactonom Reader

als Hilfsmittel bei Ihrer Krankenkasse

The Tactonom Reader is shown. A tactile Graphic with the 3d model of a church is placed on it.

A) Voraussetzungen

Die begünstigte Person:

  • ist gesetzlich blind oder hochgradig sehbehindert,
  • unterliegt der Schulpflicht oder
  • wird der Schulpflicht in Zukunft unterliegen (Frühförderung)
  • ist in der Lage, mit dem Tactonom Reader umzugehen

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Tactonom Reader und Zubehör erstattet werden. Dies sind im Einzelnen:

Tactonom Reader

The Tactonom Reader is shown. A tactile Graphic with the 3d model of a church is placed on it.
Lernhilfsmittel für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen

Transport und
Aufbewahrungstrolley

zum Transportieren und Aufbewahren
des Tactonom Reader

Grafiktasche

Tactonom Reader graphics bag
zum Transportieren und Aufbewahren
von taktilen Grafiken

B) Beantragung

Wenn die obigen Anforderungen erfüllt sind, benötigen Sie folgende Unterlagen:

1) Verordnung des behandelnden Augenarztes

Auf dieser Verordnung sollten folgende Angaben stehen:

Tactonom Reader (Hilfsmittelnummer: 0799060001) – Stückzahl 1 oder 2
Transporttrolley (Hilfsmittelnummer: 0799060002)
Grafiktasche (Hilfsmittelnummer: 0799060003) – Empfohlene Stückzahl:2

2) Erprobungsbericht

Um sicherzustellen, dass die begünstigte Person auch mit dem Tactonom Reader umgehen kann, ist ein sog. Erprobungsbericht erforderlich. Diese Erprobung kann von der Firma Reinecker oder von Inventivio durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie uns, um einen Termin für die Erprobung durchzuführen:

Inventivio:
Tel: 0911-2530590
Email: info@inventivio.com

Reinecker Vision:
Tel: 06257 93110
Email: info@reineckervision.de

3) Stellungnahme von Lehrern

In Ausnahmefällen kann eine Stellungnahme von Lehrern gefordert werden.

C) Unterstützung bei der Beantragung

Sollten Sie Unterstützung bei der Beantragung oder bei Rückfragen der Krankenkassen benötigen,

können Sie sich als Mitglied des DBSV oder bebsk auch kostenlos von den Fachanwälten des RBM (Rechte behinderter Menschen) beraten lassen:

rbm gemeinnützige GmbH

Tel: 06421/94844 – 90 oder 91

Email: kontakt(at)rbm-rechtsberatung.de

Webseite: www.rbm-rechtsberatung.de

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