Bei allen Waren aus unserem Onlineshop gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, von denen Sie profitieren. Lesen Sie hier Paragraph § 4 aus unseren AGBs.
§ 4 Gewährleistung und Schadensersatz
- Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem von der Firma Inventivio GmbH nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
- Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und in Textform (z. B. E-Mail) unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
- Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht gemäß § 2 Ziffer 4 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
- Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt abweichend 12 Monate, sofern die Inventivio GmbH nicht nach § 5 Ziffer 7, insbesondere für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, eine unbeschränkte Haftung trifft. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrübergang, sofern Inventivio GmbH nicht nach § 5 Ziffer 7, insbesondere für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, eine unbeschränkte Haftung trifft.
- Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Inventivio GmbH lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Inventivio GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) von Inventivio GmbH beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Inventivio GmbH auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.